Die Tücken von Anti-Virensoftware: Ein kritischer Blick aus Sicht der Kanzleisoftware
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Die Tücken von Anti-Virensoftware: Ein kritischer Blick aus Sicht der Kanzleisoftware
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Welches sind die einträglichsten Mandate und auf welche Mandant*innen verzichtet man besser? Welche Associates arbeiteten effizient und wo besteht Verbesserungspotenzial?
Anti-Virensoftware wird oft als unverzichtbare Verteidigungslinie gegen Schadsoftware betrachtet. In vielen Fällen ist sie tatsächlich ein wichtiger Baustein zur Sicherung der IT-Infrastruktur. Doch wie bei jedem Werkzeug, das in der Tiefe eines Systems agiert, kann Anti-Virensoftware unbeabsichtigte Nebenwirkungen haben – insbesondere, wenn sie nicht für spezielle Softwareumgebungen optimiert ist. Ein Bereich, der besonders anfällig für solche Probleme ist, ist die Rechtsbranche mit ihrer hochspezialisierten Software wie Kanzleimanagement-Systeme, die auf verlässlichen Netzwerkverbindungen basieren.
In unserer Erfahrung haben Anti-Virenprogramme wiederholt den Betrieb unserer Kanzleisoftware massiv gestört. Das Hauptproblem: Unterbrechungen im Netzwerkverkehr, die durch überambitionierte oder falsch konfigurierte Sicherheitsmechanismen der Anti-Virensoftware verursacht werden.
Kanzleisoftware, wie sie in vielen modernen Anwaltskanzleien verwendet wird, ist oft stark auf eine konstante und zuverlässige Kommunikation zwischen verschiedenen Komponenten angewiesen. Wird der Netzwerkverkehr jedoch durch die Echtzeitüberwachung der Anti-Virensoftware gefiltert, analysiert oder verzögert, kann dies zu erheblichen Leistungseinbußen und sogar zu Abstürzen führen. Besonders bei Datenbankanwendungen, die ständig auf Daten von Servern zugreifen müssen, kann dies katastrophale Folgen haben.
Eine pauschale Ablehnung von Anti-Virensoftware ist jedoch keine Option. Die Sicherheitsanforderungen sind in Rechtsanwaltskanzleien aufgrund des Schutzes sensibler Mandantendaten besonders hoch. Deshalb empfehlen wir dringend, nur zertifizierte Softwarelösungen zu verwenden, die speziell für den Einsatz in professionellen Umgebungen wie Kanzleien entwickelt wurden. Zertifizierte Anti-Virensoftwarelösungen wurden in der Regel auf ihre Kompatibilität mit geschäftskritischen Anwendungen getestet und verursachen weitaus weniger Konflikte.
Das Ziel muss eine fein abgestimmte Balance zwischen Sicherheit und betrieblicher Produktivität sein. Eine Lösung, die die Integrität des Systems schützt, darf den Betrieb nicht lahmlegen. Aus diesem Grund sollten IT-Abteilungen eng mit den Anbietern der Anti-Virensoftware zusammenarbeiten und ihre Produkte so konfigurieren, dass sie den Netzwerkverkehr der Kanzleisoftware nicht beeinträchtigen. Dies kann beispielsweise durch das Setzen von Whitelist-Einstellungen geschehen, die sicherstellen, dass bestimmte Anwendungen oder Server von der Überprüfung durch die Anti-Virensoftware ausgenommen sind.
Anti-Virensoftware bleibt ein wichtiges Instrument, darf aber nicht unbedacht eingesetzt werden. Die Auswirkungen auf die Kanzleisoftware und den reibungslosen Betrieb einer Anwaltskanzlei können gravierend sein, wenn nicht darauf geachtet wird, wie tief diese Software in die Systemarchitektur eingreift. Der Einsatz von zertifizierter und getesteter Sicherheitssoftware sollte für Kanzleien oberste Priorität haben, um einen störungsfreien Arbeitsalltag zu gewährleisten. Sicherheit ja, aber nicht auf Kosten der Produktivität.
Daniel N. Solenthaler – dank seiner mehr als 30-jährigen Erfahrung in der Softwarebranche, mit Schwerpunkt auf Kanzleisoftware, sowie einem Abschluss in Betriebswirtschaft der Universität St.Gallen ist Daniel N. Solenthaler ein ausgewiesener Experte für die Digitalisierung von Anwaltskanzleien. Durch die Betreuung von Hunderten von Kanzleien verfügt er über ein umfassendes Verständnis für die Bedürfnisse der Branche und erkennt schnell Verbesserungspotenziale. Mit gezielten Prozessoptimierungen hilft er Kanzleien, effizienter, rentabler und dynamischer zu werden.