Autor Daniel Nestor Solenthaler – Management & Verkauf – sales@timesensor.de
Globaler elektronischer Rechtsverkehr
Als eine der wenigen Firmen die Kanzleisoftware für einen internationalen Markt herstellt, verfolgen wir die Entwicklung des ERV in den verschiedenen europäischen Ländern aus nächster Nähe mit. Dabei fällt uns auf, dass jedes Land seine eigene Strategie verfolgt und grenzüberschreitende Konzepte kaum sichtbar sind. Nehmen wir Deutschland und die Schweiz: zwei Nachbarländer mit ähnlicher Kultur, Rechtssystem und Sprache und zwei völlig unterschiedlichen Konzepten beim elektronischen Rechtsverkehr.
Deutschland
In Deutschland wurde im letzten September – nach neunmonatiger Verzögerung – das «besondere Anwaltspostfach» beA doch noch eingeführt. Kurz vor Jahresende 2018 war das Roll-out abrupt zum Erliegen gekommen, weil der Chaos Computer Club der Öffentlichkeit genüsslich eine lange Liste von Sicherheitsmängeln präsentierte (https://www.heise.de/newsticker/meldung/34C3-Das-besondere-Anwaltspostfach-beA-als-besondere-Stuemperei-3928474.html). In der darauffolgenden Zwangspause wurden alle Sicherheitsmängel beseitigt, so jedenfalls die Hoffnung, und seither tröpfeln erste beA Nachrichten durch das System.
Das Konzept in Deutschland entspricht dem eines eMail Postfachs. Es geht also einzig um die sichere Übermittlung von Nachrichten von A nach B. Da in Deutschland Anwaltszwang herrscht, konnte man jedem Berufsträger ein Postfach verordnen. Bewaffnet mit Signaturkärtchen und Lesegerät können deutsche Anwälte nun ihre Eingaben an das Gericht versenden und Gerichte können ihre Entscheide in das Postfach des Anwalts legen, wo sie als verbindlich zugestellt gelten. Im ersten Produktivbetrieb zeigten sich zahlreiche Schwächen, an welchen nun fleissig gewerkelt wird, um das System langsam praxistauglich zu machen. Dem System inhärent ist ein Konflikt zwischen der angeblichen «Ende-zu-Ende» Verschlüsselung und dem Bedürfnis, Nachrichten bei (z.B. ferienbedingter) Abwesenheit eines Berufsträgers in ein anderes Postfach umzuleiten, was logischerweise einer Umschlüsselung bedarf.
Die Quadratur des Zirkels erreicht man mit einer hochsicheren Black Box namens «HSM» in der Mitte des Systems, wo diese Nachrichten dann letztlich doch umgeschlüsselt werden, womit sich die «Ende-zu-Ende» Verschlüsselung als Mär entpuppt (https://www.golem.de/news/anwaltspostfach-die-unnoetige-ende-zu-mitte-verschluesselung-von-bea-1801-132394.html). Zu den einzelnen übertragenen Dokumenten sollen auch strukturierte Metadaten übertragen werden. Diese Informationen werden in einer XML Daten, dem «XJustiz Datensatz» (https://xjustiz.justiz.de) übertragen.
Schweiz
Die Schweizer haben sich mit dem Thema lange Zeit gelassen und sind gegenüber dem benachbarten Ausland weit im Hintertreffen. Mit «Justitia 4.0» wurde im Februar aber doch noch ein nationales ERV Projekt gestartet (https://www.justitia40.ch/de/). Die Schweizer wären nicht die Schweizer, wenn sie sich mit einer profanen Postfachlösung begnügen würden. Justitia 4.0 ist daher weit mehr: eine Plattform, auf welcher ganze Gerichtsakten liegen und wo den Parteien mit ausgeklügelten Mechanismen Akteneinsicht gewährt werden soll. Gleich mitgebaut werden soll eine Viewer Applikation, mit welcher die Akten eingesehen werden können. Nicht weniger als acht Fachgruppen sollen in «Sandboxes» an verschiedenen Aspekten des Systems tüfteln und das Roll-out der luxuriösen Lösung bis 2023 vorbereiten. Wie Kanzleisoftware an das System angebunden werden soll, ist bislang unbekannt – das Projekt befindet sich schliesslich immer noch immer in Konzeptphase (https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/staat/rechtsinformatik/magglingen/2019/10a-meyer-d.pdf). Was den Deutschen der XJustiz Datensatz, nennt sich bei den Schweizern eCH0051 und ist ein Standard aus dem Polizeiwesen. Natürlich sind XJustiz und eCH0051 nicht kompatibel zueinander.
Fazit Da jedes Land sein eigenes Süppchen kocht, werden Anwälte im grenzüberschreitenden Verkehr so bald wohl keine digitalen Akten austauschen. Für uns als Kanzleisoftwarehersteller bedeutet dies, jeden nationalen Standard individuell implementieren zu dürfen. So rasch wird uns die Arbeit also nicht ausgehen und das ist natürlich gut so.